Christof Spannhoff
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Kirchhof

In der römischen Antike war es üblich, die Verstorbenen außerhalb der Städte und Ortschaften zu begraben. Mit dem Christentum entstand jedoch der Wunsch, in der Nähe der Reliquien und des Altares „ad sanctos“ bestattet zu werden. Da das Innere der Gotteshäuser nur Würdenträgern als Grablege vorbehalten war, begann man, Begräbnisplätze um die Kirchen herum auf den sogenannten „Kirchhöfen“ anzulegen. Durch die christliche Bestattungsvorstellung, die im Übrigen nur eine Erdbestattung vorsah und z.B. einer Leichenverbrennung entgegenstand, wurden somit die Gräber der Toten und die Verstorbenen selbst in die menschlichen Siedlungen einbezogen. Aus der Bezeichnung „Kirchhof“ allein geht allerdings nicht hervor, dass dort auch Bestattungen stattfanden, wie es etwa die lateinische Entsprechung „coemeterium“ – d.h. „Schlafplatz“ – andeutet. Je nach Ort und Zeit wurden die Bestattungsplätze aber auch treffender „Leichhof“, „Totenhof“ oder „Totenacker“ genannt. Der Begriff „Friedhof“ für einen Bestattungsplatz im engeren Sinne entstand erst im 19. Jh. Das Wort leitet sich nicht von „Frieden“ (lat. „pax“) ab, sondern geht auf „frîheid“ („Freiheit, Immunität, gesonderter Rechtsbezirk“) zurück. In seiner ursprünglichen Bedeutung findet es sich z.B. noch in den Verben „einfrieden“ oder „umfrieden“. Der „Friedhof“ stellte also ursprünglich einen durch eine Einfriedung aus der Umgebung ausgesonderten Raum eigenen Rechts dar.

Zusammen mit den christlichen Kirchen bildeten die Kirchhöfe bei ihrer Entstehung ein gänzlich neues Siedlungselement mittelalterlicher Städte mit wichtiger Zentralitätsfunktion. Durch seine Nähe zur Kirche, seine Weihe und die auf ihm vollzogenen religiösen Praktiken und Riten war der Kirchhof als Bestattungs- und Kultplatz ein „Heiliger Ort“, ein Ort der für das Christentum so wichtigen „Memoria“, der durch ungebührliches Verhalten oder Beschmutzung auch entweiht werden konnte. Von den Straßen und Gassen war er deshalb durch eine Einfriedung (Mauer, Zaun, Hecke) abgegrenzt. Diese diente neben der Visualisierung des heiligen Bezirkes auch dazu, dass keine frei umherlaufenden Tiere auf den Bestattungsplatz eindringen konnten und ihn verunreinigten oder die Gräber beschädigten. Zudem war der Kirchhof ein Ort besonderen Rechts, an dem viele Rechtshandlungen und -geschäfte getätigt, sogar Gerichtsverhandlungen abgehalten wurden. Aufgrund seiner heiligen Qualität und rechtlichen Immunität wurde er zu einem Schutzort, an dem man sowohl sein Leben (Asylfunktion) als auch sein Hab und Gut vor Feinden in Sicherheit glaubte. Durch zunehmende Bebauung bis an seinen Rand entwickelte sich der Kirchhof auch zu einem Wohnort und damit zu einem Ort des alltäglichen Lebens. Je nach der Zusammensetzung der dort lebenden Stadtbewohner war er zudem ein sozialer Ort und ein Ort der städtischen Ökonomie: Auf ihm wurden Waren gehandelt und es fanden sich Wirtshäuser und zahlreiche karitative und kirchliche Einrichtungen. Der Kirchhof der mittelalterlichen Stadt hatte somit sowohl eine sakrale als auch eine profane Sphäre, die anscheinend keiner strikten räumlichen Trennung bedurften und deren Abgrenzungspraktiken sich heute kaum noch erschließen. U.a. wurden offenbar bestimmte Zeiträume innerhalb des Tages oder der Woche für die verschiedenen Nutzungszwecke festgelegt.

War im Mittelalter aufgrund der damaligen christlichen Heils- und Jenseitsvorstellungen eine Bestattung in der Nähe der Kirchen und der in ihr befindlichen Reliquien wünschenswert, weil man den Fürsprechern für das Seelenheil, den Heiligen, im Leben und im Tod nahe sein wollte, so führte zu Beginn der Neuzeit reformatorisches Denken zu einem anderen Umgang mit den Toten. Kirche und Kirchhof verloren tendenziell ihre religiöse und traditionelle Bedeutung als Bestattungsplatz, weil Reliquienverehrung, Fürbitte für die Toten und die Heiligen als Mittler für das Seelenheil abgelehnt wurden. Durch Luthers (DNB) Lehre des sola gratia wurde das Seelenheil des Verstorbenen allein Gottes Gnade überwiesen. Die Fürsprache der Heiligen, in deren Nähe man bestattet wurde, und die Fürbitten durch die Hinterbliebenen waren aus dieser Perspektive nicht länger notwendig. Somit entfiel die theologische Begründung einer Verbindung von Kirche und Begräbnisplatz. Auch die Anliegen der Hinterbliebenen selbst rückten, da der Verstorbene lediglich auf Gottes Gnade hoffen konnte, verstärkt in den Mittelpunkt. Ihnen sollte der Begräbnisplatz ein Ort des Trostes, der Stille und der Andacht sein. Da dies auf den „belebten“ innerstädtischen Kirchhöfen nicht gewährleistet war, kam es im 16. Jh. an einigen Orten zur Anlage von Gräberfeldern außerhalb der Stadt. In diesem Zusammenhang nannte man die Bestattungsplätze nun auch „Gottesäcker“ („Camposanto“). In Deutschland sind als wichtige Beispiele dieses neuen Friedhoftyps zu nennen: Leipzig (1536), Arnstadt (1537), Altenburg (1552), Buttstädt (1592), Eisfeld (1554), Eisleben (1538), Gera (1556), Halle (1594), Saalfeld (1553) und Weida (1564).
Doch hatte die Reformation – mit Ausnahme Mitteldeutschlands, wie die Beispiele zeigen – im gesamtdeutschen Raum wenig sichtbaren Einfluss auf die Wirklichkeit des Bestattungswesens. Der Großteil der Bestattungsplätze verblieb in den Siedlungszentren. Die zeitgenössische Diskussion über den rechten Ort der Kirchhöfe deutet jedoch bereits den beginnenden Wandel der Begräbniskultur an.

Innerhalb wie außerhalb der Mauern diente der Bestattungsplatz stets auch der sozialen Distinktion und der gesellschaftlichen Repräsentation. Die Lage des Grabes und seine Ausgestaltung waren eindeutige Marker von Stand und Rang des Verstorbenen und seiner Familie. Nicht alle Verstorbenen der Vormoderne fanden ihre letzte Ruhe auf dem Kirchhof. Von einem christlichen Begräbnis ausgeschlossen waren Selbstmörder, Hingerichtete, Andersgläubige, Ehebrecher und weitere „unehrliche“ Personen. Sie wurden an ungeweihten Orten oder auf eigenen Bestattungsplätzen (z.B. die Juden) vor den Toren der Stadt begraben. An speziellen Orten außerhalb der Mauern – den sogenannten Pestfriedhöfen oder Seuchenkirchhöfen – begrub man auch in Seuchen- oder Kriegszeiten die Toten.

Im späten 18. und frühen 19. Jh. kam es dann im Zuge einer zweiten Verlegungswelle zu zahlreichen obrigkeitlich angeordneten Auslagerungen von Bestattungsplätzen aus den Städten, die vielfach mit Konflikten mit der Bevölkerung einhergingen (etwa in Paris 1765 und in Wien 1782). Man war zu der Ansicht gelangt, dass die ungepflegten und stark überfüllten Kirchhöfe eine gesundheitliche Gefahr für die Bevölkerung darstellten. Bis dahin hatten die Beinhäuser (Karner, Ossarien) der Aufnahme unverwester Skelettteile gedient, die sich bei der Räumung von Gräbern vor einer Neubelegung fanden. Doch nun waren die Kirchhöfe durch das Bevölkerungswachstum endgültig an ihre Kapazitätsgrenzen gelangt. Das aufgeklärte Denken und die reformabsolutistisch-medizinalpolizeilichen Überlegungen zielten zudem auf einen rationalen Umgang mit dem Tod und den Verstorbenen. Damit wurden die Toten aus der Stadt ausgegliedert. Die innerstädtischen Kirchhöfe verloren eine wichtige Funktion, blieben jedoch weiterhin multifunktionale und zentrale Orte der Stadt. Nun, da ihr geweihter Bestattungsplatz-Charakter verschwunden war, konnten sie zu den heutigen Kirchplätzen als Orte der Lebenden und des alltäglichen Lebens umgestaltet werden.

Christof Spannhoff (1.9.2014)

Literaturhinweise

  • Brademann, Jan/Freitag, Werner: Heilig und profan. Der Kirchhof als Ort symbolischer Kommunikation. Eine Forschungsskizze, in: Leben bei den Toten. Kirchhöfe in der ländlichen Gesellschaft der Vormoderne, hg. v. Jan Brademann/Werner Freitag (Symbolische Kommunikation und gesellschaftliche Wertesysteme 19), Münster 2007, S. 391–411.
  • Brademann, Jan/Freitag, Werner (Hg.): Leben bei den Toten. Kirchhöfe in der ländlichen Gesellschaft der Vormoderne (Symbolische Kommunikation und gesellschaftliche Wertesysteme 19), Münster 2007, S. 9–49.
  • Fischer, Norbert/Herzog, Markwart (Hg.): Nekropolis. Der Friedhof als Ort der Toten und der Lebenden (Irseer Dialoge 10), Stuttgart 2005.
  • Happe, Barbara: Die Entwicklung der deutschen Friedhöfe von der Reformation bis 1870 (Untersuchungen des Ludwig-Uhland-Instituts der Universität Tübingen 77), Tübingen 1991.
  • Sörries, Reiner: Ruhe sanft. Kulturgeschichte des Friedhofs, 2. Aufl., Darmstadt 2011.

Diese und weitere Literaturangaben sind zu finden in der Mediensuche.